Freiwilligendienste - Gesetzlich geregelt

Es ist sicher schon klar geworden: „Freiwilligendienst“ - das bedeutet nicht, dass man zu irgendeiner gemeinnützigen Einrichtung im Ausland geht und dort seine unentgeltliche Mitarbeit anbietet.  Das kann man natürlich tun, aber als solch ein „Privatfreiwilliger“ hat man keine soziale Absicherung, ist nicht versichert und hat keinerlei Arbeitnehmerrechte. Auch kann man nicht unbedingt beurteilen, wie seriös die Einrichtung ist – ist da vielleicht nur ein findiges Unternehmen auf ultrabillige Arbeitskräfte aus?

Um diese Nachteile für Freiwillige zu vermeiden, hat der deutsche Gesetzgeber eine Reihe von offiziellen „Freiwilligendiensten“ geschaffen, die gesetzlich ziemlich genau geregelt sind. Am bekanntesten ist sicher das Freiwillige Soziale Jahr, aber es gibt noch mehr Dienste: etwa den entwicklungspolitischen Dienst „weltwärts“, den kulturpolitischen Dienst „kulturweit“, den „Internationalen Jugendfreiwilligendienst“, den „Deutsch-französischen Freiwilligendienst“ oder den „Anderen Dienst im Ausland“.

In den gesetzlichen Regelungen für diese „Dienste“ wird sichergestellt, dass die Freiwilligen nicht ausgebeutet werden und ganz allgemein durch ihr Engagement keine Nachteile erleiden.

Alle Organisationen, die Freiwillige im Namen eines dieser Dienste beschäftigen wollen, müssen sich staatlich registrieren lassen; dabei werden sie auf Seriosität überprüft. In der Regel müssen sie ihren Hauptsitz in Deutschland haben, damit der deutsche Staat sie kontrollieren kann. Weiter müssen die Organisationen sich bei Einstellung und Einsatz der Freiwilligen an ganz bestimmte Regeln halten. Welche das sind, kann im Einzelnen von Dienst zu Dienst verschieden sein. Geregelt werden z.B. Themen wie Sozial- und Auslandsversicherung,  Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche, Bildungsmaßnahmen und persönliche Betreuung.

Nicht nur die Freiwilligen, sondern auch die veranstaltenden Organisationen haben ein Interesse an diesen Regelungen, da erst durch sie ein freiwilliger Dienst für viele Menschen interessant wird. Übrigens werden auch die Freiwilligen durch Regeln gebunden: Wer sich z.B. auf einen zwölfmonatigen Dienst eingelassen hat, sollte auch so lange bleiben.

Warum aber gibt es eigentlich mehrere verschiedene Freiwilligendienste?



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