Der Andere Dienst im Ausland

Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) unterscheidet sich von allen anderen hier vorgestellten Freiwilligendiensten dadurch, dass er nicht in erster Linie als Bildungsprojekt für junge Menschen gedacht ist. Er ist seiner Entstehung nach ein Friedensdienst,  der die Völkerverständigung fördern soll. Als es in Deutschland noch die Wehrpflicht gab, war der ADiA als „Zivildienst im Ausland“ anerkannt.

 

Wer steht hinter dem Anderen Dienst im Ausland ?

Anders als bei den meisten anderen Diensten entstand das Konzept zum ADiA  nicht auf dem Schreibtisch einer politischen Institution. Seit den Siebzigerjahren gab es Vereine, die als Alternative zum deutschen Zivildienst Friedens- und Versöhnungsdienste im Ausland organisierten. Die Dienste wurden von den deutschen Behörden stillschweigend als Zivildienst anerkannt, eine rechtliche Grundlage gab es dafür aber eigentlich nicht. Im Jahre 1986 wurde diese Praxis dann durch eine Änderung des Zivildienstgesetzes quasi legalisiert. Von nun an konnte man offiziell einen Wehrersatzdienst im Ausland ableisten – den Anderen Dienst im Ausland.

Trotz Ende der Wehrpflicht wird der Dienst weiter angeboten; nun nicht mehr als Auslandszivildienst, sondern als Freiwilligendienst mit recht eigenständigem Profil und der üblichen staatlichen Qualitätssicherung: Für die Registrierung der Entsendeorganisationen ist das Bundesfamilienministerium zuständig.

 

Für wen ist der Dienst gedacht?

Der Andere Dienst im Ausland ist theoretisch der Freiwilligendienst mit der breitesten Zielgruppe. Anders als alle anderen Dienste hat der ADiA keine Altersbegrenzung. Die Freiwilligen müssen lediglich ihrer Schulpflicht genüge getan haben.

Da er aber den Teilnehmern weniger Leistungen und weniger Absicherung bietet als die anderen Dienste, eignet er sich vor allem für ältere Bewerber, für die die anderen Dienste aufgrund der Altersbeschränkungen nicht in Frage kommen.

Manche gemeinnützige Organisationen können oder wollen auch all die Regelungen, die für die anderen Dienste vorgeschrieben sind, nicht erfüllen, arbeiten aber trotzdem seriös. Für Menschen, die sich bei einer Organisation engagieren wollen, für die dies zutrifft, ist der ADiA der geeignete Rahmen.

 

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es?

AdiA-Freiwillige arbeiten im sozialen Bereich (Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime...), im Bildungssektor (Schulen, Gedenkstätten, Museen...) sowie mit Kindern und Jugendlichen (Jugendbegegnungsstätten, Kinderheime...)

 

In welchen Ländern kann man den Dienst leisten?

Grundsätzlich gibt es keine geographischen Begrenzungen, in der Praxis arbeiten die meisten Freiwilligen aber in Europa – der Region, in der Deutsche in der Vergangenheit den meisten Anlass hatten, sich für Völkerverständigung zu engagieren.

 

Wie lange dauert der Dienst?

Dazu gibt es keine verbindliche Richtlinie. In der Praxis sind es oft 12 Monate.

 

Was kostet die Teilnahme?

Anders als andere Dienste wird der ADiA vom Staat nicht finanziell gefördert. Die Teilnehmer müssen daher oft einen nicht unbeträchtlichen Kostenanteil übernehmen. Allerdings darf auch beim ADiA dieses Geld den Freiwilligen nicht ausdrücklich in Rechnung gestellt werden. Daher wird die Finanzierung  beispielsweise über Spendenmodelle geregelt, bei denen die Teilnehmer im Vorfeld Spenden für ihr Projekt oder ihre Organisation einwerben sollen. Zwischen den einzelnen Trägerorganisationen gibt es hier große Unterschiede.

Es überrascht wenig, dass auch Sozialversicherungsbeiträge von den Organisationen nicht übernommen werden.

 

Welche Leistungen bekommen die Freiwilligen?

Der Träger muss die Freiwilligen im Ausland versichern: Kranken- und Unfallversicherung sind Pflicht.

Alles andere liegt im Ermessen des Trägers bzw. muss zwischen Träger und Freiwilligen vereinbart werden.

Auch während des Anderen Dienstes im Ausland besteht bei jüngeren Freiwilligen der Anspruch auf Kindergeldzahlung weiter.

 

Wer bietet Dienstplätze an?

Organisationen, die ADiA-Plätze anbieten möchten, müssen sich beim Bundesfamilienministerium überprüfen und registrieren lassen. Da der ADiA sehr beliebt war, solange die Wehrpflicht noch bestand, gibt es immer noch sehr viele zugelassene Organisationen. Viele, wenn nicht die meisten, von diesen setzen aber mittlerweile vor allem auf andere Freiwilligendienste, da der ADiA jungen Menschen –  und das ist die Hauptzielgruppe für Freiwilligendienste –  weniger bietet als die neuen Jugenddienste.

Das heißt aber nicht, dass der ADiA für die Organisationen überhaupt nicht mehr interessant wäre. Zwar gibt es hier für die Freiwilligen keine staatlichen Zuschüsse, aber dafür gibt es halt auch kaum staatliche Vorschriften.

 

Wo muss man sich bewerben?

Bewerben muss man sich direkt bei einer für den ADiA zugelassenen Organisation. Die Organisationsliste gibt es auf den ADiA-Seiten des Familienministeriums.

 

Weitere Infos

Es gibt zum Anderen Dienst im Ausland im Internet kaum noch aktuelle Infos, dafür aber viel Veraltetes aus der Zeit, als der ADiA noch als Auslandszivildienst galt.

Aktuell sind die offiziellen Auskünfte auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums. Hier findet sich auch die Liste der akkreditierten Trägerorganisationen:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/freiwilliges-engagement,did=174276.html

Ergänzende Infos gibt es auf der Seite bundes-freiwilligendienst.de . Hier ist aber auch manches veraltet, namentlich alles, was sich auf das Thema „Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst“ bezieht.
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/ausland/adia-anderer-dienst-im-ausland.html

 

Fazit

Der ADiA ist der einzige Dienst, der auch Menschen über 30 offensteht. Er bietet weniger Leistungen und weniger Absicherung als alle anderen Dienste und ist auch insofern eher etwas für Menschen mit Lebenserfahrung. Jüngere Menschen sollten sich eher an die anderen Dienste halten.
 

 



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